Man soll über Tote ja nichts Negatives sagen. Meine Faustregel diesbzgl. war bisher immer, dass der Verstorbene zu seinen Lebzeiten dazu wenigstens etwas Positives vollbracht haben sollte – oder immerhin mehr Positives als Negatives. Im Fall von Günter Werner Freiherr »Abmahnanwalt« von Gravenreuth will mir aufgrund seiner öffentlichen Wirkung aber nichts Positives einfallen. Persönlich kannte ich ihn nat. nicht, und vllt. war er ja ein liebender Vater/Sohn/whatever…
Auf jeden Fall hat er sich letzte Nacht, kurz bevor er eine vierzehnmonatige Haftstrafe antreten musste, das Leben genommen. Ich hätt’ ihm immerhin mehr Arsch in der Hose zugetraut, dass er diese auch wirklich antritt, einfach weil er zu dem stand, was er getan hat. Und irgendwie ist das doch was Positives, was man über ihm sagen kann, oder?